Hat ein Gläubiger einem Schuldner eine Rechnung für zum Beispiel eine Dienstleistung geschickt und reagiert der Schuldner sodann auch nicht auf eine Mahnung, kann eine Zahlungsaufforderung fällig werden. Darauf weist auch die Tropmi Payment GmbH ausdrücklich hin.
Hat der Gläubiger seinen Schuldner bereits mit einer Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung der offenstehenden Rechnung in Verzug gesetzt, kann er nun, nachdem der Schuldner die Frist hat verstreichen lassen, den Betrag mit einer Aufforderung zur Zahlung nochmals einfordern. Hierbei kann er bei dem Schuldner bereits Verzugszinsen seit dem Tag der Fristsetzung auf die Hauptforderung geltend machen. Sollte der Schuldner sich nun auf diese Aufforderung zur Zahlung ebenfalls nicht melden, hat der Gläubiger meist keine andere Lösung mehr zu seinem Geld zu kommen, als das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder eine Klage zu erheben.
Der Tropmi Payment GmbH ist ebenfalls bekannt, dass viele Gläubiger mit einer solchen Zahlungsaufforderung dem Schuldner nochmals die Möglickeit geben wollen, den offenstehenden Betrag zu zahlen, ohne dass die Sache vor Gericht mit weiteren Kosten für den Schuldner verhandelt werden muss.